Interview mit Manfred van Treek

Die Versorgung mit pflanzlichen Heilmitteln ist ein Naturrecht · Interview mit dem Allgemeinmediziner Manfred van Treek

7. April 2019
Das Inter­view führ­te Frank Sem­bow­ski am 24. März 2019

Der All­ge­mein­me­di­zi­ner und Natur­heil­kund­ler Man­fred van Treek setzt sich seit Jah­ren dafür ein, die noch weit ver­brei­te­ten Vor­ur­tei­le gegen die Heil­pflan­ze Can­na­bis zu über­win­den und sie als viel­fäl­ti­ges The­ra­peu­ti­kum in der Medi­zin zu eta­blie­ren. Obwohl Can­na­bis seit März 2017 von Ärz­ten in Deutsch­land in begrün­de­ten Fäl­len ver­schrie­ben wer­den darf, hält er die Geset­zes­la­ge für wider­sprüch­lich und die Behand­lungs­kos­ten für nicht tragbar.

Man­fred van Treek ist Mit­glied des Prä­si­di­ums und des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats des Deut­schen Naturheilbundes.

Teil 1: Medizinische Indikation einer Cannabisbehandlung

Bei wel­chen Krank­hei­ten ist die Behand­lung mit Can­na­bis aus Ihrer Sicht indiziert?

Hier­zu kann man sich die Krank­hei­ten der über 1000 Men­schen anschau­en, die zwi­schen 2007 und 2016 eine Aus­nah­me­er­laub­nis erhiel­ten. Wich­tig ist Can­na­bis bei Asth­ma, da Can­na­bis sowohl eine die Bron­chi­en erwei­tern­de als auch eine ent­zün­dungs­hem­men­de Wir­kung hat – es wirkt also bei Asth­ma gleich zweifach.

Einen wei­te­ren Bereich bil­den ent­zünd­li­che Darm­er­kran­kun­gen: bei­spiels­wei­se Coli­tis ulce­ro­sa oder Mor­bus Crohn. Ent­zün­dun­gen gehen in der Regel mit Schwel­lun­gen, Rötun­gen, Hit­ze und Schmer­zen ein­her – alles Sym­pto­me, bei denen Can­na­bis hel­fen kann. Dann Ent­zün­dun­gen der Gelen­ke, also Arthri­tis, Arthro­sen und deren ent­zünd­li­che Akti­vie­run­gen und Mor­bus Bech­te­rew der Wir­bel­säu­le; ver­schie­de­ne Haut­er­kran­kun­gen, wie zum Bei­spiel Akne und die mit star­kem Juck­reiz ein­her­ge­hen­de Neu­ro­der­mi­tis; oder bei Pati­en­ten, die zum star­ken Schwit­zen neigen.

Vie­le Indi­ka­tio­nen gibt es in der Neu­ro­lo­gie. Epi­lep­sie ist ein gutes Ein­satz­ge­biet für Can­na­bis. Die Pati­en­ten brau­chen dann nicht mehr die­se – ich sage jetzt ein­mal – die­se men­tal abstump­fen­den Anti­epi­lep­ti­ka ein­neh­men, die über die Jah­re den Intel­li­genz­quo­ti­en­ten deut­lich ver­min­dern. Wei­ter­hin bei Zit­tern, Rest­less-Legs-Syn­drom oder auch beim Tour­et­te­syn­drom. Wir haben mit Frau Pro­fes­sor Kirs­ten Mül­ler-Vahl von der Uni­ver­si­tät Han­no­ver eine Wis­sen­schaft­le­rin in unse­rem Can­na­bis­kreis, die auf die­sem Gebiet umfas­send forscht.

Bei Depres­sio­nen und bei Mor­bus Alz­hei­mer mit Ver­wir­run­gen kann man es ein­set­zen. Bei Mul­ti­pler Skle­ro­se hal­te ich Can­na­bis auch für wich­tig. Ich habe einen Pati­en­ten, der nicht mehr geh­fä­hig ist, nur noch zwi­schen Bett und Roll­stuhl wech­selt und durch sehr schmerz­haf­te Mus­kel­s­pas­men gequält wird. Dann das gro­ße Gebiet der Schmer­zen – muss ich jetzt nicht alles auf­zäh­len … Es ist halt ein unspe­zi­fi­sches Arz­nei­mit­tel, das man bei allem Mög­li­chen ein­set­zen kann.

Wel­che beson­de­ren Heil­erfol­ge haben Sie mit Can­na­bis erzielt?

Ich habe eine Pati­en­tin, die auf­grund ihrer schwe­ren Schmerz­stö­rung – bedingt durch Fas­zi­ku­la­tio­nen* der ober­fläch­li­chen Hals- und Gesichts­mus­ku­la­tur – 100 Gramm Can­na­bis-Blü­ten im Monat benö­tigt. Sie hat schon ver­schie­de­ne The­ra­pien ver­sucht. Von die­ser Pati­en­tin kann man wirk­lich behaup­ten, dass sie schwer krank und aus­the­ra­piert ist. Nur mit­hil­fe von Can­na­bis kommt sie über­haupt über den Tag.

Dann die­ser Pati­ent mit Mul­ti­pler Skle­ro­se, der den gan­zen Tag nur noch sit­zen kann – für den ist Can­na­bis auch ein gro­ßer Segen. Ja, das sind Fäl­le, von denen man sagen kann, dass die gesetz­li­chen Vor­stel­lun­gen der Väter und Müt­ter des Geset­zes voll umge­setzt sind. Für die­se bei­den Pati­en­ten ver­schrei­be ich es noch auf Kassenrezept.

*) Fas­zi­ku­la­tio­nen sind unwill­kür­li­che Bewe­gun­gen sehr klei­ner Mus­kel­grup­pen unter der Haut.

Wie bei allen Arz­nei­mit­teln kann auch Can­na­bis zu uner­wünsch­ten Neben­wir­kun­gen füh­ren. Wel­che sind das?

Viel­leicht zuerst ein­mal die 99 % posi­ti­ven Fäl­le: Oft kom­men Pati­en­ten, die gemerkt haben, dass ihnen Can­na­bis bei ihren Beschwer­den bes­ser hilft als irgend­wel­che ande­ren Medi­ka­men­te der Stan­dard­me­di­zin. Weil die­se Pati­en­ten Can­na­bis bereits vor­her ille­gal ange­wandt haben, wis­sen sie genau, was auf sie zukommt. Kom­pli­ka­tio­nen oder Neben­wir­kun­gen tre­ten von Anwen­dern mit bereits seit Jah­ren bestehen­der Selbst­er­fah­rung eigent­lich nicht auf. Gera­de von die­ser Pati­en­ten­grup­pe könn­te die medi­zi­ni­sche Wis­sen­schaft viel lernen.

Neben­wir­kun­gen ande­rer­seits sind schon mög­lich: Übel­keit, Schwin­del, Blut­druck­ab­fall und ver­stärk­te Schlaf­nei­gung (wo die­se nicht gera­de gewollt ist). Ich habe mit der Zeit gelernt, dass man die Pati­en­ten gut auf­klä­ren muss, aber ich habe auch gemerkt, was für ein Unter­schied besteht zu syn­the­ti­schen Fer­tig­arz­nei­mit­teln, die deut­lich stär­ke­re Neben­wir­kun­gen ent­fal­ten kön­nen als Zube­rei­tun­gen aus Blü­ten. Anfän­ger der The­ra­pie soll­ten in jedem Fall sehr vor­sich­tig sein und sich mit den Neben­wir­kun­gen zuerst ver­traut machen.

Teil 2: Gesetzeslage

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen gege­ben sein, damit in der ärzt­li­chen Pra­xis ein Pati­ent Can­na­bis als Medi­zin erhal­ten kann.

Die ers­te Vor­aus­set­zung ist der Arzt selbst. Er oder sie muss bereit sein, Can­na­bis zu ver­schrei­ben und Pati­en­ten mit Can­na­bis zu behan­deln. Man­che Ärz­te haben gene­rell Beden­ken, soge­nann­te Betäu­bungs­mit­tel zu ver­schrei­ben. Als Betäu­bungs­mit­tel ken­nen wir Opio­ide, aber auch (über­haupt nicht betäu­ben­de) Sti­mu­lan­zi­en wie Methyl­phe­ni­dat und Rital­in für Kin­der mit ADHS. Es gibt tat­säch­lich Ärz­te, die leh­nen Betäu­bungs­mit­tel in der Pra­xis ab, weil sie Angst haben, mit dem Gesetz in Kon­flikt zu gera­ten. Ich schät­ze, dass 95 % der Ärz­te mit Can­na­bis unter ande­rem des­we­gen nichts zu tun haben wol­len, weil Can­na­bis recht­lich gese­hen noch als Betäu­bungs­mit­tel gilt.

Neu­ro­lo­gen wie­der­um, die bei neu­ro­lo­gi­schen Indi­ka­tio­nen wegen Can­na­bis von Pati­en­ten ange­fragt wer­den, leh­nen Can­na­bis oft ab, weil es ein Natur­heil­mit­tel ist. Sie zie­hen che­misch defi­nier­te syn­the­ti­sche Prä­pa­ra­te vor, so wie sie es seit Jah­ren und Jahr­zehn­ten gewohnt sind. Ärz­te, die sich bis­her für Can­na­bis stark­ge­macht haben, sind ent­we­der Schmerz­the­ra­peu­ten oder natur­heil­kund­lich ori­en­tier­te Ärz­te. Es gibt also eine gro­ße Diver­si­tät unter den Ärzten.

Auf der Sei­te des Pati­en­ten wur­den die Bedin­gun­gen im März 2017 im Sozi­al­ge­setz­buch 5, § 31 fest­ge­legt, wodurch Can­na­bis grund­sätz­lich ver­schrei­bungs­fä­hig wur­de.ǂ In die­sem steht (Satz 6): „Ver­si­cher­te mit einer schwer­wie­gen­den Erkran­kung haben Anspruch auf Ver­sor­gung mit Can­na­bis in Form von getrock­ne­ten Blü­ten oder Extrak­ten in stan­dar­di­sier­ter Qua­li­tät und auf Ver­sor­gung mit Arz­nei­mit­teln mit den Wirk­stof­fen Drona­bi­nol oder Nabi­lon […]“ Bei Letz­te­ren han­delt es sich um syn­the­ti­sche Can­na­bis­wirk­stof­fe. Vor­aus­set­zung ist also die schwer­wie­gen­de Erkran­kung. Von den über 300 Pati­en­ten, die bis­her wegen Can­na­bis bei mir vor­stel­lig gewor­den sind, hat­te jeder ein­zel­ne eine schwer­wie­gen­de Erkran­kung, und sei es nur unter dem Gesichts­punkt der Pro­phy­la­xe, um das Fort­schrei­ten zu einer schwer­wie­gen­den Erkran­kung zu verhindern.

Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung ist die Ein­schät­zung des Arz­tes, wie sie eben­falls unter Satz 6 des Sozi­al­ge­setz­bu­ches 5, § 31 ver­langt wird: „[…] wenn 1. eine all­ge­mein aner­kann­te, dem medi­zi­ni­schen Stan­dard ent­spre­chen­de Leis­tung a) nicht zur Ver­fü­gung steht oder b) im Ein­zel­fall nach der begrün­de­ten Ein­schät­zung der behan­deln­den Ver­trags­ärz­tin oder des behan­deln­den Ver­trags­arz­tes unter Abwä­gung der zu erwar­ten­den Neben­wir­kun­gen und unter Berück­sich­ti­gung des Krank­heits­zu­stan­des der oder des Ver­si­cher­ten nicht zur Anwen­dung kom­men kann, 2. eine nicht ganz ent­fernt lie­gen­de Aus­sicht auf eine spür­ba­re posi­ti­ve Ein­wir­kung auf den Krank­heits­ver­lauf oder auf schwer­wie­gen­de Sym­pto­me besteht.“

Da ich Natur­heil­kund­ler bin, arbei­te ich selbst­ver­ständ­lich lie­ber mit pflanz­li­chen Heil­mit­teln und auch lie­ber mit Can­na­bis als mit syn­the­ti­schen Prä­pa­ra­ten. Das ist mei­ne per­sön­li­che Ein­schät­zung. Und bis­her habe ich immer das Sozi­al­ge­setz­buch so inter­pre­tiert, dass es mei­ner The­ra­pie­ho­heit über­las­sen ist, ob ich Can­na­bis ver­schrei­be oder nicht.

ǂ) Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) Fünf­tes Buch (V) – Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung. Online abruf­bar unter: https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​s​g​b​_​5​/​B​J​N​R​0​2​4​8​2​0​9​8​8​.​h​tml

Aller­dings wider­spricht das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz in Tei­len dem Sozialgesetzbuch …

Und das ist ein juris­ti­sches Pro­blem. Die Frei­hei­ten, die das Sozi­al­ge­setz­buch 5 dem Arzt gibt, Can­na­bis als Medi­zin nach eige­ner Abwä­gung zu ver­schrei­ben, steht im direk­ten Wider­spruch zum Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz.+ Der ent­schei­den­de Pas­sus befin­det sich im § 13, Absatz 1 des BtMG. Dort steht zuerst ein­mal, dass man als Arzt Betäu­bungs­mit­tel ver­schrei­ben darf, wenn ihre Anwen­dung am oder im mensch­li­chen oder tie­ri­schen Kör­per begrün­det ist. Für Can­na­bis, für die­se sehr gute, wirk­sa­me und neben­wir­kungs­ar­me Heil­pflan­ze liegt eine Begrün­dung zwei­fel­los vor. Der Fall­strick ist jedoch der nach­fol­gen­de Satz: „Die Anwen­dung ist ins­be­son­de­re dann nicht begrün­det, wenn der beab­sich­tig­te Zweck auf ande­re Wei­se erreicht wer­den kann.“

Ursprüng­lich hat sich das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz in ers­ter Linie auf Opio­ide bezo­gen, und bei die­sen kann ich es sehr gut nach­voll­zie­hen, dass die Anwen­dung wegen der Neben­wir­kun­gen und des gro­ßen Sucht­po­ten­zi­als genau begrün­det wer­den muss. Hier ist es bes­ser, zuerst ande­re Schmerz­mit­tel ein­zu­set­zen oder auch nicht-medi­ka­men­tö­se The­ra­pien wie zum Bei­spiel Kran­ken­gym­nas­tik, Mas­sa­gen oder Ergo­the­ra­pie. Und als Natur­heil­kund­ler den­ke ich außer­dem an Ver­fah­ren wie Aku­punk­tur oder Neu­ral­the­ra­pie mit Lokalanästhetika.

Nun gilt, wie die Opio­ide, Can­na­bis noch immer als Betäu­bungs­mit­tel – mei­ner Mei­nung nach unge­recht­fer­tig­ter­wei­se. Und dar­auf beruht die Dis­kre­panz zwi­schen dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und dem Sozi­al­ge­setz­buch 5 – das eine schließt aus, was das ande­re seit 2017 expli­zit erlaubt.

+) Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG). Online abruf­bar unter: http://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​t​m​g​_​1​9​81/

Teil 3: Kosten einer Behandlung

Neh­men wir an, für einen Pati­en­ten sind alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt. Die Kran­ken­kas­se erklärt sich aber nicht bereit, trotz schwer­wie­gen­der Erkran­kung die Behand­lung zu über­neh­men. Mit wel­chen monat­li­chen Kos­ten muss ein Pati­ent rech­nen, der genö­tigt ist, Can­na­bis aus eige­ner Tasche zu bezahlen?

Das hängt von der Apo­the­ke ab. Es gibt güns­ti­ge Apo­the­ken, die Men­gen­ra­bat­te an die Pati­en­ten wei­ter­ge­ben. Ich ken­ne eine deut­sche Apo­the­ke, die ein Gramm Can­na­bis für 12 Euro anbie­tet. Gerech­net auf einen Monat wären das 360 Euro – falls der Pati­ent mit einem Gramm pro Tag aus­kommt. Wenn er 3 Gramm am Tag braucht (was sehr viel wäre), kommt man dem­entspre­chend auf etwas mehr als 1000 Euro. Das ist aber die güns­ti­ge Apo­the­ke. Es gibt Apo­the­ken, die neh­men immer noch 22 bis 25 Euro für ein Gramm Can­na­bis. Gehen wir jetzt ein­mal von 23 Euro aus und neh­men einen Bedarf von 2 Gramm Can­na­bis pro Tag an, dann muss der Pati­ent 1380 Euro im Monat aufwenden.

Es ist bei ande­ren Medi­ka­men­ten ja eher unge­wöhn­lich, dass der Pati­ent sich auf die Suche bege­ben muss, wo er oder sie die drin­gend benö­tig­te Medi­zin zu einem annehm­ba­ren Preis erhält.

Zu Beginn der Ver­schrei­bungs­fä­hig­keit im März 2017 haben die Apo­the­ken Can­na­bis beim nie­der­län­di­schen oder kana­di­schen Impor­teur für 51 Euro pro 5 Gramm ein­ge­kauft, und die Apo­the­ken, die einen guten Pro­fit machen woll­ten, haben sich an die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gehal­ten und 100 % Apo­the­ken­auf­schlag gel­tend gemacht. So kamen sie auf 102 Euro. Dann erge­ben sich noch wei­te­re Gebüh­ren, zum Bei­spiel Steu­ern oder die Prü­fung durch den Apo­the­ker, ob die Can­na­bis-Blü­ten nicht ver­schim­melt sind, ob es auch wirk­lich Can­na­bis ist und nicht irgend­was ande­res. Jeden­falls kom­men die Apo­the­ken dann auf 125 Euro pro 5 Gramm Can­na­bis. Und das ist natür­lich unglaub­lich teu­er, beson­ders für jeman­den der 1, 2 oder 3 Gramm am Tag benötigt.

Das kön­nen sich die wenigs­ten Leu­te pri­vat leis­ten. Wie sieht es aber mit ihrem eige­nen Bud­get aus? Wird im Ver­gleich mit alter­na­ti­ven The­ra­pie­for­men Ihr Bud­get durch einen Can­na­bis­pa­ti­en­ten beson­ders belastet?

Ja, das ist so. Das ist einer der bei­den Grün­de gewe­sen, war­um ich mich aus der Ver­ord­nung von Can­na­bis zu Las­ten der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zurück­ge­zo­gen habe. Ich hat­te maxi­mal 16 Pati­en­ten mit Kos­ten­zu­sa­ge durch die Kran­ken­kas­se. Eine gan­ze Rei­he war dabei – gefühlt vier oder fünf – die 100 Gramm im Monat benö­tig­ten. Ande­re haben weni­ger – 1 Gramm pro Tag, also 30 Gramm im Monat gebraucht. Von der Sum­me her hat das mein monat­li­ches Bud­get letzt­end­lich mit über 20.000 Euro belas­tet, und das ist in etwa der Betrag, den ich für Medi­ka­men­te mei­ner sons­ti­gen 800 Kas­sen­pa­ti­en­ten zu jenem Zeit­punkt brauch­te. Kurz: Es hat mein Medi­ka­men­ten­bud­get verdoppelt.

Wenn ein Arzt gegen­über den Kos­ten­trä­gern und gegen­über der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung auf­fällt, das heißt, wenn er oder sie das Medi­ka­men­ten­bud­get um 50 % über­schrei­tet – also bei 151 % des Durch­schnitts liegt – kommt es, was Medi­ka­men­te betrifft, zu einer Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung. Ich war auf jeden Fall eini­ge Mona­te dar­über. Und wie eine Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung am Ende aus­geht, lässt sich nicht so ohne Wei­te­res vor­aus­sa­gen. Man kann nur auf das Ver­ständ­nis der Kran­ken­kas­sen hof­fen, dass ein Groß­teil der Bud­get­be­las­tung auf Can­na­bis zurück­geht. Im End­ef­fekt waren es ja auch die Kran­ken­kas­sen, die die Anträ­ge geneh­migt haben.

Mit wel­chen Kon­se­quen­zen hat man zu rech­nen, falls die Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung nega­tiv ausfällt?

Die Kon­se­quen­zen sind dann der Regress. Ein Arzt muss dann vie­le Tau­send Euro zurück­zah­len; zwar nicht die gesam­ten Kos­ten der Can­na­bis-The­ra­pie, aber doch so viel, dass das an die Exis­tenz gehen kann. Der Kol­le­ge Dr. Wolf­gang Lang-Hein­rich hat in einem Vor­trag im Zusam­men­hang mit Can­na­bis von exis­tenz­be­dro­hen­den Regres­sen gesprochen.

War­um sind die Can­na­bis-Prä­pa­ra­te eigent­lich so teu­er? Es han­delt sich um ein pflanz­li­ches Pro­dukt, im Grun­de genom­men nichts ande­res als Kamil­le oder Sal­bei, die selbst­ver­ständ­lich auch nicht ver­un­rei­nigt sein dür­fen und für die ein vor­ge­se­he­ner Qua­li­täts­stan­dard ein­ge­hal­ten wer­den muss. Was macht Can­na­bis als Medi­zin so teuer?

Der hohe Preis hängt mit der Han­dels­ket­te zusam­men. Im Moment gibt es noch kei­nen in Deutsch­land ange­bau­ten Can­na­bis, der auf dem Markt erschei­nen darf. Das soll, mei­ne ich, erst 2020 soweit sein. Also haben wir zur­zeit die kana­di­schen und die nie­der­län­di­schen Lie­fe­ran­ten, die ver­ständ­li­cher­wei­se auch etwas ver­die­nen wol­len. Hin­zu kommt, soviel ich weiß, ein Zwi­schen­händ­ler, der berech­tigt ist, die Ein­fuhr zu regeln: Die Her­stel­ler ver­kau­fen nicht direkt an die Apo­the­ken. Der Zwi­schen­händ­ler will also auch etwas ver­die­nen, und der Apo­the­ker möch­te, wie wir gese­hen haben, eben­falls am Gewinn betei­ligt sein. Auf die­se Wei­se, den­ke ich, kommt der hohe Preis zustande.

Kürz­lich habe ich einen Vor­trag gehal­ten, in dem sich ein Mann zu Wort gemel­det und gesagt hat, dass ihn der Can­na­bis, den er für sei­nen eige­nen Bedarf her­stellt, cir­ca 1 Euro und 50 Cent pro Gramm kos­tet. Das ist also wohl ein rea­lis­ti­scher Preis für den Selbstanbau.

Hin­zu kom­men hohe Ver­wal­tungs­kos­ten auf­sei­ten der Kran­ken­kas­sen: Eine Rei­he an Gut­ach­tern müs­sen zur Ver­fü­gung ste­hen, um die vie­len Anträ­ge zu bearbeiten.

Nicht zu ver­nach­läs­si­gen sind auch die Ver­wal­tungs­kos­ten der Arzt­pra­xis. Man muss den Pati­en­ten ja ken­nen­ler­nen: Man führt die Erst­ana­mne­se durch und füllt den Arzt­fra­ge­bo­gen aus. Hier­für benö­ti­ge ich immer so andert­halb Stun­den. Das schi­cke ich an die Kran­ken­kas­se, die es wie­der­um an den medi­zi­ni­schen Dienst wei­ter­lei­tet, der dann das Gut­ach­ten erstellt. Manch­mal benö­tigt es auch zwei Anläu­fe, um die Geneh­mi­gung zu erhal­ten. Bedin­gung ist, dass der Pati­ent Wider­spruch ein­legt oder das Sozi­al­ge­richt ein­schal­tet. Kurz­um, für die kas­sen­fi­nan­zier­te Can­na­bis-The­ra­pie ist ein nicht uner­heb­li­cher Ver­wal­tungs­auf­wand nötig.

Wird die­ses Ver­fah­ren der ärzt­li­chen Pra­xis über­haupt gerecht?

Die Anträ­ge wer­den durch­aus bear­bei­tet – mit einer gewis­sen zeit­li­chen Ver­zö­ge­rung aller­dings. Drei Wochen sind da schon ganz gut, manch­mal hat es auch fünf Wochen gedau­ert. Und dann gab es noch so manch eine Geneh­mi­gung, die wur­de auf­grund einer soge­nann­ten Geneh­mi­gungs­fik­ti­on erteilt. Wenn die Kran­ken­kas­se mit der Beant­wor­tung zu lan­ge braucht, dann gilt der Antrag nach eini­ger Zeit auto­ma­tisch als geneh­migt, auch wenn die Kran­ken­kas­se eigent­lich nicht dahin­ter­steht. Von sol­chen Fäl­len hat­ten wir einige.

Ange­nom­men nun, dass die geschätz­ten 95 % der Ärz­te, die Can­na­bis als Medi­zin im Moment noch ableh­nen, dazu über­ge­hen, Anträ­ge für ihre Pati­en­ten zu stel­len – wür­de das Sys­tem die­se Zusatz­last verkraften?

Es wür­de noch funk­tio­nie­ren, wäre aber unge­mein teu­er. Dazu fol­gen­de Über­le­gung: Aus den Prä­va­lenz­sta­tis­ti­ken der Krank­hei­ten kann man able­sen, dass deut­lich mehr als 10 % der bun­des­deut­schen Bevöl­ke­rung chro­nisch krank ist. Aller Wahr­schein­lich­keit sind es sogar bis zu 30 %. Jeden­falls sind es min­des­tens 10 % der Men­schen, denen Can­na­bis eine Lin­de­rung bei Ihren Krank­hei­ten ver­schaf­fen könn­te. Mei­ner Schät­zung nach wür­de Can­na­bis die­sen acht Mil­lio­nen Men­schen (also einem Zehn­tel der Bevöl­ke­rung) bes­ser nüt­zen als syn­the­ti­sche Prä­pa­ra­te, die die Stan­dard­me­di­zin übli­cher­wei­se ver­schreibt oder ein­setzt. Wenn jeder die­ser acht Mil­lio­nen Men­schen ein Jahr lang 1 Gramm Can­na­bis pro Tag benut­zen wür­de – was eine mitt­le­re Dosis ist – käme man bei einem Preis von 25 Euro pro Gramm Can­na­bis auf 73 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr. Da die Kran­ken­kas­sen pro Jahr unge­fähr 215 bis 230 Mil­li­ar­den Euro umset­zen – für alle Kran­ken­häu­ser, für alle Arzt­pra­xen, für das Kran­ken­ta­ge­geld – stie­gen dadurch die Kran­ken­kas­sen­kos­ten um ein Vier­tel an. Und das ist nicht umsetz­bar, auch dann nicht, wenn man annimmt, dass ein Teil der ande­ren The­ra­pien entfällt.

Teil 4: Fragen zur Ethik und zum Humanismus

Für einen Unbe­tei­lig­ten klingt es para­dox, dass eine Maß­nah­me, die kran­ken Men­schen zugu­te­kom­men soll, durch einen lang­sa­men gut­ach­ter­li­chen Ver­wal­tungs­ap­pa­rat, der zudem erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sacht, aus­ge­bremst wird. Was steckt Ihrer Mei­nung nach dahinter?

Wir haben es ja mit einer jahr­zehn­te­lan­gen Kri­mi­na­li­sie­rung zu tun. Wenn man sie zusam­men­zählt, dann kommt man auf Hun­dert­tau­sen­de von Jah­ren Gefäng­nis­stra­fen, die doch eigent­lich unschul­di­ge Men­schen absit­zen muss­ten. Die­se Men­schen woll­ten nur ihre Medi­zin anwen­den kön­nen oder mei­net­hal­ben ihre Sub­stanz, mit der sie sich die Frei­zeit ver­schö­ner­ten, genie­ßen. Wie ande­re halt Alko­hol trin­ken, habe sie Can­na­bis ein­ge­setzt. Und dafür muss­ten sie dann ins Gefäng­nis, weil sie mit dem BtMG in Kon­flikt gera­ten sind.

Jetzt haben wir dadurch, dass Ärz­te es unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ver­schrei­ben kön­nen, eine Erleich­te­rung erreicht, aber Sie sehen ja, dass es doch nicht so ein­fach ist. Ich glau­be, es gibt zwei Sor­ten von Kräf­ten oder Ein­stel­lun­gen, die bei vie­len immer noch eine Geg­ner­schaft zu Can­na­bis hervorruft.

Die eine ist vor­ur­teils­be­haf­tet: Die Leu­te glau­ben wirk­lich, dass es sich hier um eine gefähr­li­che Dro­ge han­delt, vor der man die Gesell­schaft schüt­zen muss. Sie glau­ben, dass Can­na­bis zurecht als Betäu­bungs­mit­tel ein­ge­stuft wurde.

Und die ande­re Grup­pe von Men­schen oder Kräf­ten hat ein Schutz­in­ter­es­se – ein Schutz­in­ter­es­se für die Phar­ma­in­dus­trie, die durch die­se All­round-Heil­pflan­ze nicht gefähr­det wer­den soll. Die Phar­ma­in­dus­trie ist ja ein bedeu­ten­der Wirt­schafts­zweig – in Deutsch­land nach der Auto­in­dus­trie der zweit­wich­tigs­te. Da wird sehr viel Geld umge­setzt, sehr viel Pro­fit gemacht, der durch die Heil­pflan­ze Can­na­bis nicht geschmä­lert wer­den soll.

Das sind die bei­den Haupt­wi­der­stän­de. Ich ver­glei­che die Aus­wir­kun­gen die­ses phar­ma­in­dus­tri­el­len Kom­ple­xes – den schon Ivan Illich 1976 ange­spro­chen hat – mit der Land­wirt­schafts­in­dus­trie. Der Acker­bo­den und die Pflan­zen, die wir spä­ter essen sol­len, wer­den im Grun­de genom­men eben­falls ver­gif­tet – durch Kunst­dün­ger, Pes­ti­zi­de und durch Her­bi­zi­de wie zum Bei­spiel das Total­her­bi­zid Gly­pho­sat. Was die Land­wirt­schaft mit der Natur macht, lässt sich mit dem ver­glei­chen, was der phar­ma­in­dus­tri­el­le Kom­plex mit dem Men­schen macht.

Wie schät­zen Sie aus mensch­li­cher Sicht die gegen­wär­ti­ge recht­li­che Situa­ti­on in Deutsch­land ein?

Der Wider­spruch zwi­schen dem Sozi­al­ge­setz­buch 5 und dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz muss auf­ge­ho­ben wer­den, um die Ärz­te in ihrer Arbeit nicht wei­ter­hin zu behin­dern. Can­na­bis soll­te aus dem BtMG und dem Straf­ge­setz gestri­chen wer­den, sodass Ärz­te es ver­schrei­ben dür­fen. Und wenn das gesche­hen ist, kön­nen auch die Men­schen, die sich dazu in der Lage füh­len, geeig­ne­te Sor­ten eigen­stän­dig anbau­en – also Sor­ten mit einem gesun­den Ver­hält­nis von THC zu CBD und mit dem nied­ri­gen THC-Gehalt der ursprüng­li­chen Pflanze.

Man könn­te von staat­li­cher Sei­te gewis­se Ein­schrän­kun­gen machen, den Anbau zum Bei­spiel auf fünf Pflan­zen im Jahr oder auf das, was der ein­zel­ne Pati­ent eben zur Behand­lung benö­tigt, beschrän­ken. Klei­ne Aus­nah­me: Für die 78-jäh­ri­ge schwer­kran­ke Pati­en­tin, die sel­ber nicht in der Lage ist, Can­na­bis anzu­bau­en, weil sie nicht weiß, wie das geht, oder die nicht war­ten kann, bis die Pflan­ze ern­te­reif ist, soll­te Can­na­bis wei­ter­hin in der Apo­the­ke zu kau­fen sein.

Der Selbst­an­bau ist mei­ner Mei­nung nach ein Natur­recht. Wir haben ja auch ein Recht auf sau­be­res Was­ser und Luft, selbst wenn es nicht immer ein­ge­hal­ten wird: Den­ken Sie an Stutt­gart, an das Die­sel­fahr­ver­bot oder an die Län­der, in denen sau­be­res Was­ser kaum zur Ver­fü­gung steht. Alles das, was die Natur uns bie­tet: Was­ser, Luft, Nah­rungs­mit­tel oder pflanz­li­che und mine­ra­li­sche Heil­mit­tel sind ein Men­schen­recht. Der Staat hat dafür zu sor­gen, dass die­ses Men­schen­recht gewährt und nicht wie der­zeit unter­bun­den wird. Das ist in mei­nen Augen auch ein Maß­stab für Demo­kra­tie: Alle vier Jah­re dür­fen die Bür­ger ein Kreuz­chen machen – und dann bestim­men wie­der die­je­ni­gen, die ihre Mei­nung durch den Lob­by­is­mus erlangt haben. Das ist kei­ne Herr­schaft des Volkes.


Zu Manfred van Treek

1978–1985: Medi­zin­stu­di­um in Gießen
1985–1991: Wei­ter­bil­dung zum Arzt für Allgemeinmedizin
Zusatz­be­zeich­nun­gen: Natur­heil­ver­fah­ren, Umwelt­me­di­zin, Sport­me­di­zin, Pal­lia­tiv­me­di­zin, Sucht­me­di­zin (Fach­kun­de).
Seit Janu­ar 1992: Nie­der­las­sung in eige­ner Praxis.
Mit­glied des Prä­si­di­ums und des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats des Deut­schen Naturheilbundes.

Ein Kommentar zu „Interview mit Manfred van Treek“

Kommentare sind geschlossen.